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NWB AKTUELLES 4/2000
Eckpunkte zur Mietrechtsreform
Das BMJ hat die Schwerpunkte eines Referentenentwurfs zur Änderung des Wohnungsmietrechts vorgelegt. Ende Januar 2000 soll ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. Zukünftig soll das Wohnraummietrecht nach dem typischen Ablauf eines Mietverhältnisses gegliedert werden. Im einzelnen sind dabei folgende Schwerpunkte gesetzt worden:
I. Regelungen zur Miethöhe
Stärkung des Vergleichsmietensystems: Grundlage soll regelmäßig der wissenschaftlich erstellte und von der Gemeinde anerkannte Mietspiegel sein; einheitliche Absenkung der Kappungsgrenze von heute 30 % auf 20 %; Absenkung des umlagefähigen Anteils an den Modernisierungskosten von 11 % auf 9 %, Vereinfachung der Modernisierungsmitteilung, Erweiterung der Umlagefähigkeit von Kosten der Energieeinsparung; Abschaffung der Möglichkeit, die Miete wegen gestiegener Kapitalkosten zu erhöhen; Vereinfachung des Tatbestands der Ordnungswidrigkeit bei überhöhtem Mietpreis (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz): Die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubauten bei der Berücksichtigung laufender Aufwendungen wird gestrichen; zeitlich unbeschränkte Zulassung der Staffel- und der Indexmiete. Dabei soll die Indexmiete durch An...