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Rangrücktritt führt nicht zwingend zum Passivierungsverbot
Eine von der Alleingesellschafterin gegenüber einer GmbH für Gesellschafterforderungen abgegebene Rangrücktrittserklärung, die eine Tilgung auch aus dem freien Vermögen zulässt, führt nicht zu einem Passivierungsverbot (,F NWB MAAAH-00575; Revision anhängig, BFH-Az.: XI R 32/18).
Sachverhalt: Die Klägerin, eine GmbH, die im Streitzeitraum keine operative Tätigkeiten ausübte, hatte Verbindlichkeiten gegenüber ihrer Alleingesellschafterin. Diese erklärte zur Abwendung der Überschuldung der Klägerin, auf ihre Forderungen i. H. von maximal ca. 3 Mio. € hinter die Forderungen aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger in der Weise zurückzutreten, dass die Forderungen nur aus sonst entstehenden Jahresüberschüssen, einem Liquidation...