Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer | Zur Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten
Laut sind Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdiensts, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.
Der Kläger hat als Arzt für einen Veranstalter einen Bereitschaftsdienst dergestalt erbracht, dass er den Veranstaltungsbereich im Vorfeld auf potentielle Gesundheitsgefahren kontrollierte, um etwaige Gesundheitsgefährdungen aufzuzeigen, und während der Veranstaltungen durch kontinuierliche Rundgänge versuchte, frühzeitig Gefahren und gesundheitliche Probleme zu erkennen. Bei Bedarf sollte er ärztliche Untersuchungen und Behandlun...