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Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der GKV
Die wichtigsten zum 1.1.2019 in Kraft tretenden Regelungen des GKV-VEG
Das vom Bundestag am beschlossene Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) ist am (BGBl 2018 I S. 2387) verkündet worden und in seinen wesentlichen Teilen am in Kraft getreten. Herzstück des Gesetzes ist die Wiederherstellung der Beitragsparität zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Beziehern von Rente. Diese und weitere Neuregelungen, die ab Januar gelten, werden im Folgenden dargestellt.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Wiederherstellung der Beitragsparität ab dem
[i]Grundsatz der Beitragsparität seit 2005 in der GKV durchbrochenÜber Jahrzehnte hinweg war es ein zentrales Merkmal der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), dass die für den Personenkreis der pflichtversicherten Beschäftigten zu zahlenden Beiträge je zur Hälfte von ihnen und von ihren Arbeitgebern getragen wurden. Dieser – für die Renten- und Arbeitslosenversicherung übrigens bis heute durchgängig gültige – Grundsatz wurde in der GKV im Jahr 2005 erstmals durchbrochen.
[i]Einführung des sog. GesundheitsfondsIn den folgenden Jahren kam es zu unterschiedlichen Regelungen zur zumindest teilweisen Entlastung der Arbeitgeber. Zum wurde der sog. Gesun...BGBl 2008 I S. 2109BGBl 2010 I S. 2309