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Zur neuen Wesentlichkeit im IFRS-Abschluss
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Bedeutung des Wesentlichkeitsgrundsatzes
Seit vielen Jahren beklagen Abschlussadressaten den information overload: Weil die Standards es so fordern, enthalten IFRS-Abschlüsse eine Unmenge an Anhang-Angaben. Das IASB versucht dabei durchaus gegenzusteuern: In den Abschluss aufgenommen werden sollen aus dem Kanon der Pflichtangaben nur noch jene Informationen, die vom Abschlussaufsteller als wesentlich für den Informationsempfänger eingestuft werden.
Nach zwei Schritten in den Jahren 2014 und 2017 hat das IASB jüngst den aktuell dritten Schritt auf diesem Weg zurückgelegt mit dem jetzt vorliegenden Amendment zu IAS 1 und IAS 8.
II. Änderungsstandard „Definition of Material“
Mit dem Amendment „Definition of Material“ wird (lediglich) eine neue Definition für den Begriff der Wesentlichkeit eingeführt. Die Änderungen erfolgen nicht nur in IAS 1 und IAS 8, sondern sie werden im CF 2010, CF 2018 sowie im PS 2 nachgezogen, um eine möglichst einheitliche Sichtweise und Anwendung zu erreichen.
Nach der neuen Definition sind „Informationen wesentlich, wenn deren Auslassung, Falschdarstellung oder Verschleierung die Entscheidungen der pr...