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Umsatzsteuer | Missbräuchliche Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Aufspaltung
Die Aufspaltung und Auslagerung von Tätigkeiten auf kleine Tochtergesellschaften sind gestaltungsmissbräuchlich, wenn dies nur zu dem Zweck erfolgt, dass die Tochtergesellschaften jeweils als Kleinunternehmer im Wirtschaftsleben auftreten können.
Die Folge: [i]Tochtergesellschaft darf sich nicht auf Kleinunternehmerregelung berufenDie Tochtergesellschaften dürfen sich nicht auf § 19 UStG berufen und müssen ihre Umsätze der Umsatzsteuer unterwerfen, obwohl sie jeweils die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer i. H. von 17.500 € nicht übersteigen.
Die Klägerin im [i]Streitfall betraf SteuerberatungsgesellschaftUrteilsfall war eine Steuerberatungs-GmbH und Kommanditistin von sechs Tochter-Kommanditgesellschaften (KG). Diese sechs KG nutzten das Personal und die Sachmittel der Klägerin. Die Buchführung für Mandanten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren, wurde durch eine der KG erbracht und ohne Umsatzsteuer in Rechnung...