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Lexikon - Stand: 27.02.2025
Auskunftspflichten
Gem. § 4a BetrAVG hat ein Arbeitgeber oder Versorgungsträger dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen Auskünfte über seine Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung zu erteilen (Auskunftsanspruch).