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Umsatzsteuer kompakt
EuGH-Vorlage zur medizinischen Telefonberatung (BFH)
Der BFH hat dem EuGH Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung vorgelegt.
Hintergrund: Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der von dem betreffenden Mitgliedstaat definierten ärztlichen und arztähnlichen Berufe durchgeführt werden, steuerfrei. Dem entspricht § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG, der entsprechend der Richtlinie auszulegen ist.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt für gesetzliche Krankenkassen ein sogenannte „Gesundheitstelefon“, über das Versicherte medizinisch beraten werden. Zudem führt sie sowohl für gesetzliche Krankenkassen als auch für Pharmaunternehmen sogenannte Patientenbegleitprogramme durch. Daran nehmen Patienten teil, die unter chronischen oder lang andauernden Krankheiten leiden und deren gesundheitliche Situation durch eine laufende Betreuung verbessert werden soll. Auch diese Betreuungsleistung wird telefonisch erbracht. Die Beratung erfolgt durch Krankenschwestern und medizinische Fachangestellte; in mehr als einem Drittel der Fälle wird ein Arzt hinzugezogen. Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass ihre Leistungen umsatzsteuerfrei seien...