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Umsatzsteuer | Angabe der vollständigen Anschrift in einer Rechnung
Das den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 14.5 sowie Abschnitt 15.2a UStAE) in Bezug auf die neue Rechtsprechung des BFH zur Angabe einer Briefkastenadresse in einer Rechnung i. S. des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG angepasst.
Mit Urteilen v. - XI R 20/14 NWB GAAAG-94739 und v. - V R 25/15 NWB MAAAG-90275, V R 28/16 NWB WAAAG-90276 hat der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht voraussetzt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist. U. a. das Urteil des [i]Hammerl, NWB 34/2018 S. 2446BStBl 2015 II S. 914