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Erbrecht und Grundbuch
Was bei der Berichtigung des Grundbuchs zu beachten ist
Stirbt der Inhaber eines Rechts an einem Grundstück besteht Handlungsbedarf. Denn durch den Tod des Eigentümers eines Grundstücks bzw. des Inhabers eines anderen dinglichen Rechts an einem Grundstück, geht dieses Recht im Wege der Universalsukzession automatisch auf dessen Erben über. Der Erbe wird ohne weiteren Zwischenschritt Eigentümer bzw. Inhaber des dinglichen Rechts. Das Grundbuch wird deshalb beim Tod des Inhabers eines dinglichen Rechts umgehend unrichtig und muss korrigiert werden. Der folgende Beitrag beleuchtet typische Fallkonstellationen und Probleme, die bei der Berichtigung des Grundbuchs auftreten können. Dazu gibt dieser Beitrag zunächst anhand von einigen Gestaltungsbeispielen einen Überblick über das Grundbuchberichtigungsverfahren und einzelne, in der Praxis häufig auftretende Sonderkonstellationen. Er beleuchtet sodann Sonderfälle, die beispielsweise durch nicht bekannte Veräußerungsvorgänge durch den Erblasser entstanden sind und gibt einen Überblick über das streitige Grundbuchverfahren vor Gericht. Schließlich wird das Problem Erbrecht und Grundbuch im internationalen Kontext beleuchtet.
Der Tod eines im Grundbuch ei...