USt direkt digital Nr. 24 vom Seite 1

Futtermittel und mehr

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Auf den ersten Blick erscheint das Thema, um das es geht, ganz klar umrissen. So geht es bei der Entscheidung des FG Nürnberg zum Thema „Steuersatz auf Futtermittel“ um einen Unternehmer, der von Bauern bereitgestelltes Getreide mahlt, quetscht und mischt und dabei nach dem Wunsch seiner Kunden von ihm selbst beschafftes Futteröl zur Nährstoffanreicherung und/oder Mineralfutter hinzufügt. – Aber das Steuerrecht wäre nicht das Steuerrecht, wenn es nicht auch bei dieser Entscheidung um mehr gehen würde als die konkrete Frage des Steuersatzes auf Futtermittel.

Es geht hier auch um die Frage, ob der Unternehmer eine einheitliche Leistung oder zwei getrennte Leistungen erbringt, von denen die Lieferung von Futteröl und/oder Mineralfutter dem ermäßigten Steuersatz unterliegen kann. Das FG Nürnberg beleuchtet in diesem Zusammenhang sehr genau, unter welchen Voraussetzungen von einem in umsatzsteuerlicher Hinsicht einheitlich zu behandelnden Leistungspaket auszugehen ist. Daher kommt der Entscheidung des FG Nürnberg über die konkrete Frage des Steuersatzes auf Futtermittel praktische Bedeutung zu, so Dr. Matthias H. Gehm in seiner Kommentierung der Entscheidung ab der .

Mit dieser Ausgabe verabschiedet sich die Redaktion der Umsatzsteuer direkt digital von ihren Lesern aus dem Jahr 2018 mit den besten Wünschen für ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2019.

Kommen Sie gut ins neue Jahr!

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 24 / 2018 Seite 1
NWB GAAAH-03425