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Neue Angabepflichten zu Nahestehenden nach ISA (E-DE) 550?
IDW verlangt erneut über das HGB hinausgehende Angaben
Vor kurzem verpflichtete das IDW mit IDW PS 270 n. F. bestandsgefährdete Unternehmen zu einer Anhangangabe, die das HGB nicht kennt. Nun will das IDW mit ISA (E-DE) 550 Unternehmen zu Angaben über Geschäfte mit Nahestehenden verpflichten, die das HGB wiederum so nicht vorsieht. Mittels Prüfungsstandards immer neue Angaben vorzuschreiben, lehnt der Autor ab.
Philipps, Der Anhang im Jahresabschluss der GmbH und der GmbH & Co. KG, 5. Aufl. 2018 NWB GAAAG-69804
ISA (E-DE) 550 fordert von Unternehmen künftig mehr Angaben zu Geschäften mit Nahestehenden. Diese sollen erklärtermaßen zu einer sachgerechten Gesamtdarstellung führen bzw. einen irreführenden Abschluss verhindern.
So sollen bei marktunüblichen Geschäften wohl trotz im HGB vorgesehener Erleichterungen umfangreiche Angaben zu machen sein. Selbst bei nur marktüblichen Geschäften soll ein Davon-Vermerk zu Umsatzerlösen mit Nahestehenden ausgelöst werden.
Die neuen Angaben scheinen dem Bestreben zur möglichst weitgehenden Übernahme von ISA (E-DE) 550 als Grundsatz ordnungsmäßiger Abschlussprüfung geschuldet. Doch fehlt ihnen die Rechtsgrundlage im HGB. Sie sind deshalb abzulehnen.
I. Problem
Das IDW...