Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
Neuregelungen zum 1.1.2019
Das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) vom wurde am verkündet (BGBl 2018 I S. 2387) und ist in seinen wesentlichen Teilen am in Kraft getreten. Herzstück des Gesetzes ist die insbesondere von der Sozialdemokratie seit Jahren verfolgte Wiederherstellung der Beitragsparität für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner.
Daneben werden freiwillige Mitglieder mit geringerem Einkommen durch die Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich selbständig Erwerbstätige entlastet und wird die soziale Absicherung von ehemaligen Zeitsoldaten durch die Einführung eines Beitrittsrechts zur freiwilligen Versicherung verbessert.
Das GKV-VEG enthält darüber hinaus Regelungen zur Bereinigung von Mitgliedskonten von „ungeklärten passiven“ Mitgliedern sowie zur Bereinigung von deren Beitragsschulden. Die Bereinigung ist faktisch allerdings weder eine Entlastung noch eine Mindereinnahme für die gesetzliche Krankenversicherung, weil diese Beitragsschulden ohnehin nicht beigetrieben werden können und rein fiktiver Natur sind.