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Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Änderungen zum Jahreswechsel (Bundesregierung)
Der Mindestlohn steigt. Beim Beitragssatz der Krankenversicherung zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber wieder den gleichen Anteil. Es gibt mehr Pflegestellen und Erleichterungen für pflegende Angehörige. Mieter werden besser vor zu starken Mieterhöhungen nach Modernisierung geschützt. Auf diese und weitere Änderungen macht die Bundesregierung aufmerksam.
1. Arbeit und Soziales
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 € pro Stunde und 9,35 € ab 2020.
Ab dem können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen.
Qualifizieren für den digitalen Wandel
Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen alle Beschäftigten unterstützt werden, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen.