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Zum Beihilfecharakter von Tax Rulings
Beihilfeuntersuchung bei Abweichung von der „Norm“ der internationalen Steuerplanung?
Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren Beihilfeuntersuchungen einzelner Tax Rulings eingeleitet, die von den EU-Mitgliedstaaten Irland, Luxemburg und den Niederlanden sieben multinationalen Unternehmen gewährt wurden. In der Fachliteratur ist teilweise noch unklar, nach welchem Muster die EU-Kommission hierbei vorgegangen ist und warum sie gerade diese Fälle als mögliche Beihilfe i. S. von Art. 107 Abs. 1 AEUV identifiziert hat. Dieser Beitrag vertritt die These, dass mit Beihilfeuntersuchungen von Tax Rulings das Ziel verfolgt wird, öffentlichkeitswirksam „aggressive“ Steuergestaltungen multinationaler Unternehmen einzudämmen, ohne jedoch dieses Vorgehen auf eine Vielzahl von Unternehmen ausdehnen zu müssen. Offenbar beschränkt sich die EU-Kommission bei ihren Beihilfeuntersuchungen auf wenige Einzelfälle, die von einer sonst üblichen „Norm“ der internationalen Steuerplanung abweichen und die somit als „Exoten“ angesehen werden können. Steuergestaltungen, die von einer Vielzahl von multinationalen Unternehmen eingesetzt wurden, stehen offenbar nicht im Fokus.
In der Regel beschränken sich luxemburgische Tax Rulings auf rein gruppeninterne Finanzieru...