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BFH | Keine Eigenheimzulage für Immobilienobjekt im EU-Ausland
Es ist europarechtlich nicht geboten, einem unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Wohnsitz im Inland die Eigenheimzulage für ein eigengenutztes Immobilienobjekt im EU-Ausland zu gewähren.
Im Streit war die Frage, ob Eigenheimzulage für die Errichtung eines selbst bewohnten Hauses in Polen zu gewähren ist. In Herstellungsfällen wurde diese grds. gewährt, wenn mit der Herstellung vor dem begonnen wurde. Der Kläger war deutscher Staatsangehöriger und Bundesbeamter. Er war infolge seines inländischen Zweitwohnsitzes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Seine Ehefrau hatte ab Dezember 2009 ihren Wohnsitz ausschließlich in Polen. Die Eheleute machten einen Anspruch auf Eigenheimzulage für das Haus in Polen geltend und [i]Hier lag keine klassische Grenzpendlersituation vor, die eine Eigenheimzulage für eine Immobilie im Ausland unter Voraussetzungen rechtfertigen kann beriefen sich auf das (Rs. C-152...