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NWB AKTUELLES 7/98
BMF schränkt Kapitalanlage in Genossenschaftsanteilen ein
Das EigZulG von 1996 enthält in § 17 eine Kapitalanlagemöglichkeit, deren Tragweite dem Gesetzgeber bei der Umstellung der Eigenheimförderung von § 10e EStG auf Zulagenbasis ganz offensichtlich nicht bewußt gewesen ist. Auf Anregung der Genossenschaftsverbände wurde in das EigZulG eine Förderung von Beteiligungen an Wohnungsgenossenschaften aufgenommen, die sich jetzt als sehr teuer erweist. Nach § 17 EigZulG kann die Zulage auch für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen von mindestens 10 000 DM beansprucht werden. Die Grundförderung beträgt 3 v. H. jährlich, höchstens 2 400 DM. Hinzu kommt eine Kinderzulage von jährlich 500 DM je Kind. Das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern und einer Beteiligung über 10 000 DM eine jährliche Gesamtförderung von 1 300 DM oder 13 v. H. des Beteiligungsbetrags - eine Traumrendite, die zur Zeit bei Kapitalanlagen mit vergleichbar geringem Risiko nirgends zu erzielen ist. Versüßt wird die Zulage noch dadurch, daß die Beteiligung bei den meisten Genossenschaften mit 4 v. H. jährlich verzinst wird. Übrigens erhalten beide Elternteile für ein gemeinsames Kind jeweils die Kinderzulage von 500 DM, wenn si...