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NWB AKTUELLES 51/98
Abschaffung des halben Durchschnittsteuersatzes für außerordentliche Einkünfte
Eine wichtige im Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vorgesehene Maßnahme der geplanten Steuerreform beschäftigt seit ihrem Bekanntwerden die Unternehmen und ihre Angestellten zum Jahresende stark: die Abschaffung des sog. halben Durchschnittsteuersatzes für außerordentliche Einkünfte sowie die zusätzlich vorgesehene Abschaffung des Freibetrags für die Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gemäß § 16 Abs. 4 EStG bzw. die geplante Freibetragsneuregelung für Abfindungen in § 3 Nr. 9 EStG.
Nach der derzeit geltenden Regelung werden außerordentliche Einkünfte, also z. B. Veräußerungsgewinne, mit dem sog. halben Durchschnittsteuersatz besteuert. Dies geschieht in der Weise, daß laufende und außerordentliche Einkünfte addiert werden und der sich für den so ermittelten Gesamtbetrag nach dem Einkommensteuertarif ergebende Steuersatz zur Hälfte auf die außerordentlichen Einkünfte angewandt wird.
Nach der Neuregelung, die mit Wirkung ab 1. Januar 1999 gelten ...