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NWB AKTUELLES 50/97
Keine Sozialversicherungspflicht bei pauschaler Lohnsteuer auf Zukunftssicherungsleistungen
Mit Urteil vom - 12 RK 44/96 hat das BSG entschieden, daß die nach § 40b EStG erhobene Pauschalsteuer, die auf den Beitragsanteil des Arbeitnehmers an seiner Direktversicherung entfällt, nicht beitragspflichtig zur Sozialversicherung sei.
Dem Urteil lag eine Fallgestaltung zugrunde, in der Beiträge zur Direktversicherung eines Arbeitnehmers zu einem Drittel vom Arbeitnehmer selbst und zu zwei Dritteln vom Arbeitgeber getragen wurden, wobei die Beteiligung des Arbeitnehmers im Wege der Gehaltsumwandlung bewerkstelligt wurde. Der Arbeitgeber erhob nach § 40b EStG eine pauschale Lohnsteuer, wobei er den vom Arbeitnehmer übernommenen Betrag der Pauschalsteuer nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zurechnete.
Diese Vorgehensweise des Arbeitgebers wurde vom BSG für rechtmäßig erachtet. In der Urteilsbegründung wird zunächst ausgeführt: Ein Direktversicherungsbeitrag, auf den der Arbeitgeber die Pauschalsteuer nach § 40b EStG tatsächlich erhoben habe, sei nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Arbeitsentgelt-Verordnung (ArEV) unzweifelhaft von der Beitragspflicht ausgenommen. Im übrigen habe der Arb...