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NWB AKTUELLES 45/97
Verlustübernahme bei Umwandlung
Die Fragen, warum die Möglichkeiten zur Verlustübernahme im Umwandlungssteuerrecht so großzügig gestaltet wurden, daß man damit die Beschränkungen des Mantelkaufs umgehen kann, und warum diese Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Schließung von ”Steuerschlupflöchern” jetzt wieder eingeschränkt werden sollen, hat der Parlamentarische Staatssekretär Hauser wie folgt beantwortet (s. BT-Drucks. 13/8534 S. 17 f.):
Das UmwStG 1995 ist nicht so großzügig gestaltet worden, daß man die Beschränkungen des Mantelkaufs umgehen konnte. Vielmehr sind die Mantelkaufsregelung und das UmwStG 1995 stets eng aufeinander abgestimmt und zuletzt im Zuge der Unternehmensteuerreform verschärft worden.
Um dem Kauf von Verlustbeteiligungen entgegenzuwirken, wurde durch das StRG 1990 in § 8 Abs. 4 KStG eine Regelung zur Begrenzung des sog. Mantelkaufs aufgenommen. Diese bisher geltende gesetzliche Regelung zum sog. Mantelkauf reichte nicht aus, um den mißbräuchlichen Handel mit Verlustvorträgen zu unterbinden. Insbesondere das für die Versagung des Verlustabzugs erforderliche Merkmal der ”Einstellung und Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs” war gestaltungsanfällig und konnte leicht unterlaufen w...