Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
NWB AKTUELLES 39/97
§ 50c Abs. 11 EStG - ein genialer Schachzug oder Pyrrhussieg des Gesetzgebers?
- Ein Kurzbeitrag zu einer ”verunglückten” Vorschrift -
Am hat der Bundesrat dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (i. d. F. der BT-Drucks. 13/8325; vgl. Korn, NWB, Blickpunkt Steuern 9/97) zugestimmt, das infolge seiner ”rückwirkenden” Anwendung zu Recht bisher auf einhellige Kritik gestoßen ist (vgl. Rödder, DStR 1997 S. 1425; Haritz, GmbHR 1997 S. 783; Schwedhelm, ZIP 1997 S. A 76). Das Gesetz enthält insbesondere eine Ergänzung des § 50c EStG um den Abs. 11, mit dem der Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften von Steuerinländern für Zwecke des § 50c EStG wie der Erwerb von Steuerausländern behandelt wird, ohne daß die Börsenklausel des § 50c Abs. 10 EStG oder die Bagatellgrenze des § 50c Abs. 9 EStG eingreift. Damit greift die neue Vorschrift u. a. dann ein, wenn z. B. eine Bank im Auftrag eines Dritten Wertpapiere über die Börse ankauft. Zwar sieht Satz 2 des Abs. 11 vor, daß dies nicht gelte, wenn die Veräußerung durch den Rechtsvorgänger bei diesem steuerpflichtig ist. Aufgrund des Wortlauts wird jedoch der Steuerpflichtige diese Ausnahme zu beweisen haben, was bei einem Erwerb über die Börse praktisch nicht möglich sein wird (v...