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NWB AKTUELLES 35/97
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Hochwasserschäden
Die zur Beseitigung der Hochwasserschäden in Brandenburg notwendigen Maßnahmen unmittelbar Betroffener können durch zahlreiche steuerliche Maßnahmen (z. B. Stundungen, Sonderabschreibungen, Rücklagenbildung) unterstützt werden, die im Erlaß des Finanzministeriums Brandenburg vom - 34 - S 1935 - 1/97 aufgeführt sind (vgl. NWB EN-Nr. 1157/97).
Unter dem Stichwort ”Hochwasserhilfe im Land Brandenburg” können Spenden auf das folgende vom Land Brandenburg eingerichtete Sonderkonto bei der Landeszentralbank Potsdam eingezahlt werden: Konto 16 001 111, BLZ 160 000 00. Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird für Spenden, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen des o. g. Spendenaufrufs geleistet werden, der vereinfachte Spendennachweis nach R 111 Abs. 6 Nr. 1 EStR 1996, Abschn. 61 LStR 1996 zugelassen. Hiernach genügt als Nachweis für Spenden, die bis zum auf das o. g. Konto eingezahlt werden, der Einzahlungsbeleg der Post oder eines Kreditinstituts (/97). Die Voraussetzungen des vereinfachten Spendennachweises bei ”Spenden in Katastrophenfällen” stellt Regierungsdirektor...