Gesetze: § 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Riemen zum Transportieren von Gefäßen (europäisches Patent)" – zur unzulässigen Erweiterung
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 402 268, deutsches Aktenzeichen DE 50 2006 013 089 (Streitpatent), das am 29. November 2006 unter Beanspruchung der Priorität DE 202005019111 U vom 6. Dezember 2005 angemeldet worden ist. Das Streitpatent mit der Bezeichnung „Riemen zum Transportieren von Gefässen“ umfasst 12 Patentansprüche, die sämtlich angegriffen sind.
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