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NWB AKTUELLES 30/97
Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO - Merkmale zum
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gelten gem. (BStBl I S. 576) für die Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO ab die unten aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale. Die neuen Merkmale sind erst nach Neuaufstellung der Betriebskartei anzuwenden.
Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 16. Prüfungsturnus (Merkmale für den Stichtag )
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------------------------------------------------------------------------- Betriebsart 1) 2) Betriebsmerkmale 3) Groß- Mittel- Klein- betriebe betriebe betriebe (G) (M) (K) ------------------------------------------------------------------------- Handelsbetriebe (H) Umsatzerlöse oder über über über 11,8 Mio 1,4 Mio 250 000 steuerlicher Gewinn über über über 460 000 9... |