NWB Nr. 51 vom Seite 3793

Vor Weihnachten kommen die Pakete ...

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

... und nach Weihnachten die Trennung

Nun sind sie wieder in Scharen unterwegs, die Paketdienste von Amazon, DHL, Hermes & Co. Jetzt in der Vorweihnachtszeit werden in Deutschland täglich etwa 9 Millionen Pakete an Kunden ausgeliefert. Im Rest des Jahres sind es im Schnitt immerhin noch 7,5 Millionen Zustellungen. Unter all diesen Sendungen waren auch die Bestellungen einer GmbH, die ihren Mitarbeitern Sachprämien wie Unterhaltungselektronik, Bekleidung, Lebensmittel oder auch Haushaltsgeräte im Wert der 44 €-Freigrenze gewährte. Die Waren wurden entweder direkt an den jeweiligen prämienberechtigten Mitarbeiter nach Hause gesandt oder aber an die GmbH zur Verteilung im Betrieb. Im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung kam dann das böse Erwachen. Wie der BFH in seinem Urteil VI R 32/16 bestätigt, liegt in der Lieferung der Ware in die Wohnung des Arbeitnehmers eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer vor. Der Vorteil hieraus ist in die Berechnung der 44 €-Freigrenze einzubeziehen, was im Fall der GmbH zu deren Überschreitung führte. Offen ist, ob das Urteil über den entschiedenen Versandkostenfall hinaus auch auf andere vom Arbeitgeber getragene Kosten z. B. für Tank- oder Einkaufsgutscheine zu übertragen ist. Dieser Frage geht Violet auf für die Gebühren einer Prepaid-Kreditkarte nach.

Gänzlich steuerfrei sind künftig wieder verbilligte Job-Tickets. Auf Betreiben des Bundesrats hat der Bundestag eine entsprechende Änderung in das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vormals JStG 2018) aufgenommen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. – Entlastet werden auch Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge. Werden die Fahrzeuge nach dem und vor dem angeschafft, wird der Vorteil aus der privaten Nutzung nur noch zu Hälfte besteuert. – Alle Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das „JStG 2018“ stellt Hörster auf vor.

Ob es an den falschen Geschenken liegt oder einfach am Festtagsstress? Für viele Paare sind die Weihnachtstage oft die letzten gemeinsamen Tage. Paartherapeuten und Scheidungsanwälte können bestätigen, nach dem Fest nimmt die Zahl der Trennungen in Deutschland zu. Doch was geschieht steuerrechtlich bei Trennung und sich anbahnender Scheidung? Ist die Zusammenveranlagung noch möglich oder gar verpflichtend? Darf sich ein Ehegatte einseitig für die Einzelveranlagung entscheiden? Und was gilt für Steuererstattungen oder Nachzahlungen im Trennungsjahr? Antworten hierauf gibt Homuth in seinem Praxisleitfaden „Veranlagung bei Trennung und Scheidung“ auf .

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2018 Seite 3793
IAAAH-02153