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Steuerfreiheit für einen Zusammenschluss
Aus Kostengründen ist es vielfach sinnvoll, bestimmte Leistungen auf andere Unternehmen auszugliedern. Häufig schließen sich dazu im öffentlich-rechtlichen und im karitativen Bereich mehrere Kostenträger zusammen. Umsatzsteuerrechtlich sind solche Ausgliederungen nicht unproblematisch. Werden nämlich einzelne Leistungen durch einen Zusammenschluss erbracht, kann die Steuerbefreiung in vielen Fällen verloren gehen.
I. Leitsatz (amtlich)
NV: Zur Wettbewerbsverzerrung bei der Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL: Sind nicht-öffentliche Stellen gemäß § 80 Abs. 5 Nr. 2 SGB X von der Speicherung des gesamten Datenbestandes ausgeschlossen, kann dies nur die Steuerfreiheit der Leistungen begründen, die mit einer derartigen Speicherung direkt, unmittelbar und notwendig zusammenhängen.
II. Sachverhalt
Eine eingetragene Genossenschaft agierte als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 SGB X. Mitglieder waren gesetzliche Krankenkassen sowie Verbände und andere Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder wiederum gesetzliche Krankenkassen waren. Mitglieder waren auch natürliche Personen.
Bei den von der Genossenschaft erbrachten Leistungen handelte es sich um Bereitstellung, Betrieb und Administration von (Fach-)Anwendungen und Infrastruktur, Betreuung vo...