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Gewerbesteuerliche Aspekte des Brexit
Besteuerung britischer Dividenden und Betriebsstätteneinkünfte in Deutschland
Während der Brexit politisch in der Luft hängt, bereitet sich der Gesetzgeber auf das Worst-Case-Szenario eines „harten“ Brexit – also ein Ausscheiden Großbritanniens und Nordirlands aus der EU ohne bilaterales Abkommen – vor. Für den steuerlichen Bereich hat das BMF einen Referentenentwurf zum Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) und jüngst einen Referentenentwurf zur Ergänzung des Brexit-StBG veröffentlicht. Änderungen des Gewerbesteuergesetzes sehen die beiden Referentenentwürfe aber nicht vor. Damit gilt Großbritannien ab dem Ausscheiden aus der EU aus (steuer-) rechtlicher Perspektive als Drittstaat. Der Beitrag befasst sich mit den gewerbesteuerlichen Folgen dieser Änderung in Bezug auf Einkünfte von britischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten durch deutsche Muttergesellschaften.
Britische Schachteldividenden können nach dem Brexit nicht mehr unter den vereinfachten Voraussetzungen des § 9 Nr. 7 Satz 1 Halbsatz 2 GewStG von der Gewerbesteuer freigestellt werden.
Aufgrund aktueller EuGH-Rechtsprechung müssen Drittstaatendividenden derzeit nicht die erhöhten Anforderungen des § 9 Nr. 7 Satz 1 Halbsatz 1 GewStG erfüllen, sondern lediglich die Voraussetzungen für Inlandsdividenden gem. § 9 Nr. 2a GewStG. Welche Anforderungen der Gesetzgeber zukünftig für die ge...