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NWB Nr. 19 vom Seite 1444

NWB AKTUELLES 19/97

Nochmals: Vertretung durch Steuerberater in Kindergeldsachen

In NWB Aktuelles 16/97 hatten wir über das berichtet, wonach eine Vertretung durch einen Steuerberater in einer Kindergeldsache im Rahmen des Sozialgerichtsgesetzes nicht zulässig ist. Dies gilt auch nach Inkrafttreten des Familienleistungsausgleiches und der (teilweisen) Überführung des Kindergeldrechts in das EStG weiter. Seit dem wird das Kindergeld einmal als Steuervergütung durch die Finanzverwaltung und einmal als Sozialleistung durch die Arbeitsverwaltung gezahlt, je nachdem, ob es sich um das Kindergeld nach den Vorschriften des EStG oder des BKGG handelt. Dementsprechend finden zum einen die Vorschriften der Abgabenordnung Anwendung; hier ist insbesondere der Finanzrechtsweg gegeben. Bei Anwendung des BKGG sind dagegen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nach wie vor zuständig. In diesen Fällen sind Steuerberater nicht berechtigt, als Verfahrensbevollmächtigte ein Einspruchsverfahren gegen einen Bescheid nach dem BKGG auf einem steuerfremden Rechtsgebiet einzuleiten. In Kindergeld-Fällen nach dem EStG ist seit dem selbstverständlich eine Vertretung durch die Angehörigen der steuerberatenden Berufe mö...

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