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NWB AKTUELLES 11/97
Höhe des Arbeitgeberzuschusses für privat krankenversicherte Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze) nicht mehr krankenversicherungspflichtig sind, erhalten nach Maßgabe des § 257 SGB V von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuß zur privaten Krankenversicherung. Nach dem bisherigen, seit dem geltenden Wortlaut des Gesetzes (§ 257 Abs. 2 Satz 2 i. V. mit Abs. 2a Satz 2 SGB V) belief sich dieser Zuschuß immer auf einen bestimmten Festbetrag, nämlich auf die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung (vorausgesetzt, dieser Wert überstieg den hälftigen Betrag der Versicherungsprämie).
Dieser Gesetzeswortlaut führte bei solchen Arbeitnehmern zu Problemen, die nach § 8 SGB V von ihrem Recht auf Verbleib in der privaten Krankenversicherung Gebrauch gemacht hatten, obwohl ihr Bruttoarbeitsentgelt inzwischen nicht mehr über der Versicherungspflichtgrenze lag (z. B. wegen regelmäßiger Erhöhung dieser Grenze bei gleichbleibendem Entgelt oder wegen des Übergangs auf eine Teilzeitarbeit). Hier war nach dem bisherigen Gesetzeswortlaut der erwähnte Festbetrag als Arbeitgeberzuschuß zu zahlen, obwohl bei ...