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EuGH schränkt Sollbesteuerung bei Ratenzahlung ein
Mit hatte der BFH Zweifel an der bestehenden Regelung zur Soll-Versteuerung in Deutschland angemeldet. Es ging im Kern um die Frage, ob die Steuer in jedem Fall mit Ausführung der entsprechenden Leistung entsteht. Betroffen war eine GmbH, die Profifußballspieler an Vereine vermittelte. Mit hat nunmehr der EuGH auf die Vorlagefragen des BFH geantwortet. Dabei ist die Antwort schlichter und weniger reich an Konsequenzen ausgefallen, als dies ursprünglich aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens zu erwarten gewesen wäre.
I. Leitsatz
Art. 63 i. V. mit Art. 64 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates v. über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er der Annahme entgegensteht, dass der Steuertatbestand und der Steueranspruch bezüglich einer von einem Vermittler erbrachten Dienstleistung der Vermittlung von Profifußballspielern wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die Gegenstand von unter einer Bedingung stehenden Ratenzahlungen über mehrere Jahre nach der Vermittlung ist, im Zeitpunkt der Vermittlung eintreten.
II. Sachverhalt
Klägerin des Ausgangsverfahrens ist eine GmbH (baumgarten sports & m...