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Elektrofahrzeuge/Jobtickets und betriebliche Fahrräder nach dem sog. JStG 2018
1. Überblick
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vormals: Jahressteuergesetz 2018) angenommen (BR-Drucks. 559/18 vom ).
Der Gesetzesbeschluss berücksichtigt die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags (BT-Drucks. 19/5595 vom ). Der Deutsche Bundesrat hat diesem Gesetzespaket am zugestimmt (BR-Drucks. 559/18 vom ; vgl. Kurzinfo StuB 2018 S. 885, in dieser Ausgabe).
2. Elektrofahrzeuge
Der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung ist bei Elektrofahrzeugen höher als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Bislang wird steuerrechtlich ein pauschaler Abzug für den teuren Elektromotor gewährt, sofern im inländischen Listenpreis die Batterie enthalten ist (Nachteilsausgleich, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG; vgl. auch NWB NAAAE-67090, BStBl 2014 I S. 835 = Kurzinfo StuB 2014 S. 542 NWB QAAAE-69461).
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Übersicht: Minderungs- und Höchstbetrag | ||
Anschaffungsjahr/ Jahr der
Erstzulassung | Mind... |