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Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt
Das BMF hat ein Schreiben zur Abgrenzung und Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung infolge höherer Gewalt veröffentlicht ( NWB NAAAH-00822).
Das BMF führte hierzu u. a. aus:
Eine Holznutzung mit Rotfäule liegt vor, wenn der Baumstamm einer Fichte zu mehr als 15 % seines Durchmessers am Stammfuß durch Pilzbefall geschädigt ist.
Betragen bei einer Hiebsmaßnahme die Holznutzungen mit Rotfäule in diesem Sinne nicht mehr als 50 % der am Hiebsort insgesamt eingeschlagenen Fichtenstämme, sind diese Holznutzungen mit Rotfäule als regelmäßiger Schaden in der Forstwirtschaft zu qualifizieren. Dabei ist unbeachtlich, ob der Baumstamm ganz oder zum Teil befallen ist und inwieweit die Krankheit tatsächlich fortgeschritten...