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PiR Nr. 12 vom Seite 369

Modifikation eines Kundenvertrags bei Annahmeverzug

WP Dr. Jens Freiberg

I. Sachverhalt

Unternehmen U erstellt nach kundenspezifischen Vorgaben (Sonder-)Maschinen. Jede Produktion führt zu einem Unikat, welches besondere durch den Kunden spezifizierte Leistungsmerkmale erfüllen muss. Im Rahmen der Beauftragung wird mit dem Kunden ein Bündel von Leistungen vereinbart. Neben der Erstellung der Maschine schuldet U eine Transport- und Installationsleistung. Die seitens U geschuldete Leistungserbringung erstreckt sich über mehrere Perioden:

  • U erstellt im eigenen Werk eine den Anforderungen des Kunden entsprechende Maschine und testet die volle Funktions- und Leistungsfähigkeit. Erst mit Nachweis der Erfüllung der Spezifikation erfolgt eine Zerlegung und wird der Transport vorbereitet.

  • Die besondere Spezifikation der Maschine erfordert eine Vorbereitung der Installationsfläche durch den Kunden. Ohne eine genau spezifizierte Präparation kann U die Installationsleistung nicht erbringen.

  • Erst mit Erfüllung der Voraussetzungen – vorher ist eine Montage nicht möglich – für eine Installation erbringt U die Transportleistung und errichtet die Maschine in der Sphäre des Kunden.

Da U nach der vertraglichen Vereinbarung eine ei...

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