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Die iXBRL-Berichterstattung ab 2020/2022
I. Verpflichtung auf elektronisches Berichtsformat durch die Transparenzrichtlinie
Eine verpflichtende elektronische Berichterstattung nach einer vorgegebenen Taxonomie bestand bisher nur im Steuerrecht, wo seit Einfügung des § 5b EStG durch das sog. Steuerbürokratieabbaugesetz eine Pflicht zur Abgabe von Steuerbilanzen oder Handelsbilanzen mit steuerlichen Überleitungsinformationen im Form von XBRL-Datensätzen besteht.
Ähnliche auf den IFRS-Konzernabschluss bezogene Regelungen bestehen nunmehr auch für europäische Emittenten, die regulierte Märkte in Anspruch nehmen. Für diese wurde mit Änderung der Transparenzrichtlinie in 2013 die Pflicht zur Erstellung von Jahresfinanzberichten in einem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (sog. European Single Electronic Format (ESEF)), mit Wirkung ab dem beschlossen. Die ESMA erhielt dabei den Auftrag, einen technischen Regulierungsstandard zu entwickeln. Dieser Standard wurde am veröffentlicht und wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 die notwendigen Anerkennungsverfahren bei den europäischen Institutionen durchlaufen haben.
II. Übernahme der IFRS-Taxonomie
Die ESMA sieht zur Verwirklic...