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PiR 12/2018 S. 363

Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 wird vorläufig verschoben

Das IASB hat (vorläufig; vgl. IFRS, IASB to propose one-year deferral of insurance contracts Standard, aktuell abrufbar unter: http://go.nwb.de/w9b1o.) eine einjährige Verschiebung des Inkrafttretens von IFRS 17 auf 2022 beschlossen („voted to propose a one-year deferral“). Damit einhergehend wurde auch der Aufschub für die Anwendung von IFRS 9 bis 2022 (vorläufig) beschlossen. Die Verschiebung des festen Auslaufens der befristeten Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 führte zu Meinungsverschiedenheiten, da die Verschiebung bedeuten würde, dass einige Unternehmen IFRS 9 bis zu vier Jahre nach allen anderen Unternehmen anwenden. Der IASB kam jedoch zu dem Schluss, dass es ohne die Verschiebung in kurzer Zeit zu zwei großen Änderungen in der Rechnungslegung ...

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