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PiR 12/2018 S. 363

Änderung an IFRS 3 zur Definition eines Geschäftsbetriebs veröffentlicht

Die Abgrenzung eines Geschäftsbetriebs (business) nach IFRS 3 war bislang ermessensbehaftet. Durch eine neue Änderung sollen diese Unklarheiten bereinigt werden.

Die Neudefinition in IFRS 3 stellt klar, dass ein business eine Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten umfasst, die mindestens einen Ressourceneinsatz (Input) und einen substanziellen Prozess beinhalten, die dann zusammen signifikant zur Fähigkeit beitragen, Leistungen (Output) zu produzieren.

Die Änderungen zu IFRS 3 werden im Detail in der Ausgabe 1/2019 von Dr. Fischer erläutert.

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