Online-Nachricht - Freitag, 07.12.2018
Rechtsprechung | Keine Verfassungsbeschwerde per De-Mail (BVerfG)
Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail
eingereicht werden ().
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde:
Diese genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, der verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss.
Der Gesetzgeber hat bislang noch keine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Übermittlung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermöglicht.
Hinweis:
Bislang steht die De-Mail - wie auch die gewöhnliche E-Mail - beim Bundesverfassungsgericht nur für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.
Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 84/2018 v. (Ls)
Fundstelle(n):
VAAAH-01677