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NWB AKTUELLES 25/95
Beschränkt einkommensteuerpflichtige Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten
Anläßlich der parlamentarischen Beratungen des Jahressteuergesetzes 1996 teilte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Prof. Dr. Kurt Falthauser, am (BMF-Finanznachrichten 20/95) mit:
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom - Rs. C - 279/93 entschieden, daß beschränkt einkommensteuerpflichtige Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten, die ihr Einkommen ganz oder fast ausschließlich in Deutschland erzielen, mit unbeschränkt Steuerpflichtigen gleichgestellt werden müssen (wir werden in Kürze ausführlich über dieses Urteil in den NWB berichten; s. aber auch KFR F. 11 EG-Vertrag Art. 48, 1/95, S. 113 [Müller]). Da das Urteil ohne Übergangsfrist auf alle noch offenen Fälle Anwendung findet, war im Interesse der Rechtsklarheit ein rasches Handeln des Gesetzgebers geboten.
Die Bundesregierung hat die erforderlichen Änderungen des Einkommensteuergesetzes in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 1996 eingebracht. Künftig wird daher z. B. ein Belgier, aber auch ein Deutscher, der mit Ehefrau und Kindern in Belgien außerhalb der Grenzzone wohnt und in Deutschland als Arbeitnehmer...