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NWB AKTUELLES 22/95
Steuerliche Behandlung von Nutzungsüberlassungen
Nach dem (BStBl 1995 II S. 339) gehören Nutzungsüberlassungen zu den Dienstleistungen i. S. des § 8 Abs. 3 EStG (s. dazu Keßler, Blickpunkt Steuern 4/95 S. 1). Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des § 8 EStG auf Nutzungsüberlassungen folgendes (, BStBl I S. 273):
1. Die Abgrenzung des Begriffs der Dienstleistung in Abschn. 32 Abs. 1 Nr. 2 letzter Satz LStR 1993 ist durch das BFH-Urt. überholt und deshalb nicht mehr anzuwenden. Das gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen und beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Nutzungsvorteile, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen.
2. Der steuerpflichtige Vorteil aus einer leih- oder mietweisen Überlassung von Grundstücken, Wohnungen, Kraftfahrzeugen, Maschinen und anderen beweglichen Sachen sowie aus zinsgünstigen Darlehen ist nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn
der Arbeitgeber Sachen gleicher Art nicht nur seinen Arbeitnehmern, sondern überwiegend betriebsfremden Dritten zur Nutzung überläßt und
der Vorteil nicht nach § 40 EStG pauschal besteuert wird.
Im Darlehensfall ist die Voraussetzung des Überwiegens ...