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NWB AKTUELLES 11/95
Änderung des Reisekostenrechts durch das Jahressteuergesetz 1996
Im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 1996 ist eine Neufassung des § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG vorgesehen. Danach werden Verpflegungsmehraufwendungen von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen, sofern keine Ausnahmen zugelassen werden.
Folgende Ausnahmen sind vorgesehen:
Wird der Stpfl. vorübergehend mehr als 20 Kilometer von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden vollen Kalendertag, an dem der Stpfl. wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt abwesend ist, ein Pauschbetrag von 50 DM abzuziehen. Die Tage des Beginns und der Beendigung der Abwesenheit sind zusammen als voller Kalendertag zu behandeln, wenn die Abwesenheitsdauer an beiden Tagen zusammen mindestens 24 Stunden beträgt.
Bei einer Tätigkeit im Ausland treten an die Stelle des Pauschbetrags von 50 DM länderweise unterschiedliche Pauschbeträge, die auf der Grundlage der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz vom BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder bekanntgemacht werden.
Bei einer längerfristigen vorüb...