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NWB AKTUELLES 18/94
Änderung des Investitionszulagengesetzes
Für bestimmte Investitionen in den neuen Bundesländern beträgt die Investitionszulage 20 v. H. einer jährlich auf 1 Mio. DM begrenzten Bemessungsgrundlage, wenn der Betrieb überwiegend in der Hand von Personen ist, die ihren Hauptwohnsitz am in der damaligen DDR hatten und die Investitionen in einem Betrieb des verarbeitenden Gewerbes oder des Handwerks vorgenommen werden.
Die Kommission der Europäischen Union sieht in der Beschränkung der 20 %igen Investitionszulage auf gebietsansässige Personen eine unstatthafte Beihilfe, da sie ausländische Betriebe innerhalb der Gemeinschaft diskriminiere. Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestags hat deshalb im Rahmen der Beratungen eines Grenzpendlergesetzes eine Änderung des Investitionszulagengesetzes vorgeschlagen. Danach soll die bisherige 20 %ige Investitionszulage noch bis zum gewährt werden. Ab sollen alle Betriebe der schon bisher begünstigten Wirtschaftszweige in den neuen Bundesländern mit nicht mehr als 250 Arbeitnehmern eine erhöhte Investitionszulage von 10 v. H. erhalten, und zwar unabhängig vom Wohnsitz der daran beteilig...