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NWB AKTUELLES 4/93
Verfahrenserleichterungen beim Nachweis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Abnehmern aus anderen Mitgliedstaaten im Europäischen Binnenmarkt
Eine wichtige Neuerung im Bereich der USt ist die europaweite Einführung der USt-Identifikationsnummer. Sie ist ein Anzeichen dafür, daß ihr Inhaber in seinem Heimatland als Unternehmer steuerlich erfaßt ist und seine innergemeinschaftlichen Erwerbe dort versteuern muß. Ein inländischer Unternehmer kann grds. an einen solchen Erwerber umsatzsteuerfrei innergemeinschaftlich liefern. Er muß aber die USt-Identifikationsnummer seines Kunden zu Nachweiszwecken buchmäßig aufzeichnen. Die übrigen Mitgliedstaaten haben versichert, daß ihre Unternehmen ab im Besitz einer USt-Identifikationsnummer sind. Für Fälle, in denen ein Abnehmer aus einem anderen Mitgliedstaat gleichwohl keine USt-Identifikationsnummer angeben kann, hat das BFM in Übereinstimmung mit den obersten FinBeh der Länder folgende Vereinfachungsmaßnahme zugelassen (BMF-Finanznachrichten 1/93): Bis zum können Unternehmer trotz fehlender USt-Identifikationsnummer ihrer Kunden innergemeinschaftlich umsatzsteuerfrei liefern, wenn die Lieferung nicht im Einzelhandel...