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NWB AKTUELLES 23/93
Mißbrauch durch ”Freibetrags-Vervielfachungs-Modell”?
Auf die Frage, ob das (BStBl 1993 I S. 58) zur Anwendung des Zinsabschlaggesetzes bei Personenzusammenschlüssen so abgefaßt wurde, daß es dazu mißbraucht werden kann, ein ”Freibetrags-Vervielfachungs-Modell” zu entwickeln, mit dessen Hilfe der Steuerfreibetrag von 12 200 DM bis auf 48 800 DM erhöht werden kann, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Grünewald (BMF-Finanznachrichten 38/93): Im Schreiben vom (a. a. O.) wird u. a. auf das geltende Recht verwiesen, wonach unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen und nicht von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (z. B. Vereinen) bei Einkünften aus Kapitalvermögen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 100 DM und der Sparer-Freibetrag von (ab 1993) 6 000 DM wie natürlichen Personen zusteht. Da bei diesen Personenzusammenschlüssen nach § 24 KStG ein Freibetrag von 7 500 DM vom Einkommen abzuziehen ist, können Einnahmen aus Kapitalvermögen, sofern keine anderen Einkünfte vorhanden sind, bis 13 600 DM steuerfrei bleiben. Die Presseberichte erwecken den Eindruck, als ob natürliche Personen den ihnen nach ihrem Famili...