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NWB AKTUELLES 23/92
Änderungen im Ausgleichsverfahren nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
Das Bundesarbeitsgericht hat mit gleichlautenden Urt. v. - 5 AZR 598/90 und 5 AZR 204/91 entschieden, daß die Vorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 2 Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG), die den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle an Arbeiter ausschließt, deren regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich 10 Stunden oder monatlich 45 Stunden nicht übersteigt, gegen vorrangige Regelungen des EWG-Vertrags (Art. 119) verstößt. Die Bundesregierung hält es im Interesse der Rechtssicherheit für geboten, die Vorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 2 LFZG auch formal aufzuheben. Dies soll allerdings erst bei der vorgesehenen Angleichung der Rechtsvorschriften von Arbeitern und Angestellten im Bereich der Lohnfortzahlung erfolgen, die zur Zeit in den zuständigen Bundesministerien beraten wird. Die Entscheidungen des BAG können nicht isoliert betrachtet, sondern müssen im Gesamtzusammenhang der Regelungen des LFZG gesehen werden und haben damit ebenfalls Auswirkungen auf den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach den §§ 10 ff. LFZG.
Die Krankenkassen (i. d. R. sind dies die Ortskrankenkassen und die Innungskrankenkassen) ...