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NWB AKTUELLES 24/91
Steueränderungsgesetz 1991
Der Finanzausschuß des Bundesrates hat in seiner Sitzung am dem Bundesrat empfohlen, zu den drei Gesetzen des Steuerpakets der Bundesregierung (Solidaritätszuschlagsgesetz, Steueränderungsgesetz 1991, Haushaltsbegleitgesetz 1991) den Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat anzurufen.S. 1816
Der 7,5prozentige Solidaritätszuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer soll erst ab Einkommen von 60 000/120 000 DM (Ledige/Verheiratete) erhoben werden. Da sich das Aufkommen des Solidaritätszuschlags dadurch reduziert, soll er nicht nur bis Mitte nächsten Jahres, sondern für weitere zwei Jahre bis Mitte 1994 erhoben werden.
Im Steueränderungsgesetz 1991 soll auf die Erhebung der Gewerbekapital- und Vermögensteuer in den neuen Bundesländern nicht verzichtet werden.
Weiter schlägt der Finanzausschuß eine grundlegende Umgestaltung der steuerlichen Wohneigentumsförderung vor. Statt einer vom individuellen Steuersatz abhängigen Steuererleichterung soll ein progressionsneutraler Abzug von der Steuerschuld vorgesehen werden. In die auf 330 000 DM erhöhte Bemessungsgrundlage für Neubauten sollen die Grundstückskosten voll einbezogen werden können. Die Abschreibungssätze sollen von 2,5 ...