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Steuerbefreiung bei subunternehmerisch ausgeführten Beförderungsleistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Nationale und unionsrechtliche Steuerbefreiungsvorschriften im Blickpunkt
Sind im Falle von subunternehmerisch ausgeführten Beförderungsleistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben nationale Steuerbefreiungen mangels sozial-rechtlicher Tatbestandserfüllung auszuscheiden, stellt sich die Frage hinsichtlich einer subunternehmerischen Berufung auf eine unionsrechtliche Steuerbefreiung i. S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL bei mittelbarer Vertragspartnerschaft über einen Hauptunternehmer zu einem Rehabilitationsträger.
I. Hintergrund
Führen Subunternehmer Beförderungsleistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben aus, um in mittelbarer Vertragspartnerschaft über einen Hauptunternehmer zu einem Rehabilitationsträger Menschen mit Behinderungen eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit i. S. von § 49 Abs. 3 Nr. 7 SGB IX zu ermöglichen und zu erhalten, wurden jedoch keine sozialrechtlichen Vertragsabsprachen aus Sicht eines Subunternehmers (z. B. § 38 SGB IX) getroffen, scheidet eine nationale Steuerbefreiung i. S. von § 4 Nr. 15c UStG in der Regel mangels sozial-rechtlicher Vertragserfüllung aus. Diesbezüglich stellt sich in praxisnaher Relevanz die Frage nach einer Berufung eines derartigen Subunternehmers auf eine unionsrechtliche Steuerbefreiung eines Rehabilitationsdienstes bzw. einer...