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Ausgewählte Auswirkungen des „Brexit” im Bereich des Umwandlungssteuer- und Ertragsteuerrechts
Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU rückt stetig näher. Auch von einem steuerlichen Standpunkt aus betrachtet ergeben sich dadurch neue Konstellationen, die insbesondere von Unternehmen mit grenzüberschreitenden Bezügen beachtet werden müssen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich daher mit der Fragestellung, inwiefern der Brexit im Speziellen in Hinblick auf Deutschland auf das nationale Umwandlungssteuerrecht und das nationale Ertragsteuerrecht einwirkt. Im Anschluss an die jeweilige Analyse erfolgt eine Darstellung der Konsequenzen, die im Vorfeld des endgültigen Austritts in die steuerlichen Überlegungen der Unternehmen einbezogen werden sollten.
1 Reichweite des Brexit
Mit Votum vom stimmten die britischen Urnengänger mehrheitlich für einen Austritt aus der Europäischen Union (EU). Nach der Entscheidung des britischen Obersten Gerichtshofs vom stelle dies gleichwohl keine rechtliche Grundlage für einen Austritt aus der EU dar. Am erteilte das britische Parlament jedoch per Gesetz seine Zustimmung zur offiziellen Übergabe der Austrittserklärung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 1 EUV gegenüber der EU, d...