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BFuP Nr. 6 vom Seite 646

Maßnahmen gegen hybride Finanzierung: Gewinner sind Staaten mit niedrigen Steuersätzen

Prof. Dr. Wolfram Scheffler und M.Sc. Manuela Kohl, Universität Erlangen-Nürnberg

Durch die Anti-Tax-Avoidance Directive (ATAD) wurde innerhalb der EU ein komplexes System zur Behandlung von hybriden Gestaltungen eingeführt. Welche der Korrekturmaßnahmen im Einzelfall angewendet wird, hängt sowohl von der Art der hybriden Gestaltung als auch von der Ansässigkeit der beteiligten Unternehmenseinheiten ab. Da durch die ATAD die Unterschiede bei der Besteuerung von Eigen- und Fremdkapital nicht aufgehoben werden, bestehen weiterhin Ansatzpunkte zur Steuerplanung. Durch eine Anpassung der (unternehmensinternen) Außenfinanzierung lassen sich die durch die ATAD ausgelösten Mehrbelastungen auf den Steuersatz begrenzen, der für die am niedrigsten besteuerte Unternehmenseinheit gilt. Im Hinblick auf das mit der BEPS-Initiative verfolgte Ziel ist es bemerkenswert, dass von den Maßnahmen zur Vermeidung der Effekte aus hybriden Gestaltungen Niedrigsteuerländer am meisten profitieren.

1 Problemstellung

Die steuerlichen Unterschiede zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung führen dazu, dass durch die Art und Weise der Finanzierung einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft durch ihre inländische Mutterkapitalgesellschaft bestimmt wird, welchem Staat das Steueraufkommen zusteht und damit verbunden wie hoch die Steuerb...

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