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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 10 U 67/17

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei dem Kläger anhaltende Hand- und Armbeschwerden rechts mit Schädigung des Nervus medianus und des Nervus ulnaris, sowie psychische Dauerschäden "in der Art einer PTBS" als Folgen eines am 30.07.2013 erlittenen Arbeitsunfalls anzuerkennen sind.

Fundstelle(n):
LAAAH-01316

Preis:
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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 28.03.2018 - L 10 U 67/17

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