Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Münster | Freigebige Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei einer Deed of Variation nach englischem Recht
(1) Für die Beantwortung der Frage, ob ein die steuerrechtliche Zuordnung rechtfertigender Erwerb aufgrund eines Rechtsinstituts ausländischen Rechts vorliegt, ist die Regelung nach ausländischem Recht an die Strukturen des deutschen Rechts anzupassen. Dabei ist eine vergleichende Betrachtung zwischen dem ausländischen und dem deutschen bürgerlichen Recht nicht schlechthin ausgeschlossen und das ausländische Rechtsinstitut in das inländische Rechtssystem einzuordnen. Sofern das deutsche Steuerrecht an Begriffe des inländischen bürgerlichen Rechts anknüpft, erfordert die Einordnung nach der sog. lex fori eine Überprüfung, ob in dem ausländischen Sachverhalt die Voraussetzungen erfüllt sind, wie sie das BGB vorschreibt. (2) Kommt es aufgrund einer nach englischem Recht zulässigen...